Meisterzwang
Unter Meisterzwang bzw. Meisterpflicht versteht man eine gesetzliche Regelung in Deutschland (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Handwerksordnung (HwO)), Österreich, Luxemburg und Südtirol (deutschsprachiger Teil Italiens), die es nur Handwerksmeistern und Gleichgestellten erlaubt, (bestimmte) handwerkliche Betriebe zu führen oder Lehrlinge auszubilden. Der Erwerb des Meisterbriefes dauert in der Regel nebenberuflich zwei bis drei Jahre, in Vollzeit vier Monate bis zwei Jahre.
In der Schweiz bestand nie eine Meisterpflicht. Im Südtirol wurde der Meisterzwang 1987 vom italienischen Verfassungsgericht aufgehoben.
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