Mietendeckel

Berliner Mietendeckel oder Mietendeckel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 30. Januar 2020 beschlossene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (kurz MietenWoG Bln). Das von der rot-rot-grünen Koalition angestoßene Gesetz sollte die öffentlich-rechtliche Begrenzung von Wohnraummieten ermöglichen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur gab es unterschiedliche Auffassungen über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin.

Zu den wesentlichen Regelungen gehörten ein Mietenstopp, Mietobergrenzen, Mietabsenkungen und die Begrenzung der Modernisierungsumlage. Für bestimmte Wohnräume galt das Gesetz nicht, insbesondere nicht für Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig geworden (Neubau) oder der öffentlich gefördert worden war. Das Gesetz war ursprünglich auf fünf Jahre befristet.

Mit Beschluss vom 25. März 2021, veröffentlicht am 15. April 2021, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der „Berliner Mietendeckel“ aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz mit dem Grundgesetz unvereinbar und das Berliner Gesetz nichtig ist. Über die materielle Verfassungsmäßigkeit von Mietobergrenzen urteilte das Gericht nicht ausdrücklich. Es führte allerdings aus, der Gesetzgeber könne insbesondere mit der entsprechenden Ausgestaltung des bürgerlichen Rechts soziale und andere Ziele verfolgen, indem er für die Vertragsgestaltung Vorgaben macht und ihre Beachtung und Durchsetzung sichert.

Vergleichbar ist die in Österreich geplante Mietpreisbremse für staatlich regelbare Mieterhöhungen.

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