Militärinternierte

Militärinternierter war ein gegenüber einem Kriegsgefangenen privilegierter Status für bestimmte Gruppen von Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg von Deutschland gefangengehalten wurden. Er wurde anfangs für deutschfreundliche Gefangenengruppen aus Ländern verwendet, deren Regierungen mit Deutschland kollaborierten und die keine Kriegsgegner waren, aus Dänemark, der Slowakei und aus Finnland. Eine besondere Lage ergab sich ab 1943 in Italien. Deutschland betrachtete das Mussolini-Regime in Salo als legale italienische Regierung, mit der es sich nicht im Kriegszustand befand, und erkannte die Badoglio-Regierung nicht an. Nachdem Italien mit den Alliierten am 8. September 1943 den Waffenstillstand von Cassibile schloss, setzte das Deutsche Reich umgehend Befehle in Kraft, die italienische Armee zu entwaffnen und die Soldaten als „Italienische Militärinternierte (IMI)“ zur Arbeit nach Deutschland zu deportieren. Die italienischen Militärinternierten verstärkten die deutsche Kriegswirtschaft um rund 600.000 Arbeitskräfte. Wer den Arbeitseinsatz verweigerte, wurde als „Kriegsgefangener“ eingestuft. Mit diesen (laut Völkerrecht arbeitspflichtigen) Kriegsgefangenen wurde nicht einheitlich verfahren. Teils wurden sie korrekt nach den Vorschriften des Genfer Abkommens behandelt, teils in Konzentrationslager überstellt, teils zur Zwangsarbeit in die Operationsgebiete an der Ostfront verbracht, teils erschossen.

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