Minderung der Erwerbsfähigkeit

Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war. Er ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen.

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