Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Zum aktuellen Artikel: Sozialhilfe (Österreich).

Dieser Artikel beschreibt eine nicht mehr aktuelle Situation (2010–2019).


Die Sozialhilfe in Österreich wurde entsprechend einer Vereinbarung, die im Jahr 2010 zwischen allen Bundesländern und dem Bund (eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG) umgestaltet und mit dem neuen Begriff bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) versehen. Sie bestand aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung.

2019 wurde vom österreichischen Nationalrat ein „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ beschlossen und die Sozialhilfe erneut umgestaltet. Seither wird auch offiziell wieder der vorherige Begriff „Sozialhilfe“ verwendet. In einigen Bundesländern wird auch im Jahr 2021 noch der Begriff „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ verwendet.

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