Mitführpflicht

Als Mitführpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, etwas bei sich zu tragen, um es im Bedarfs- oder Notfall sofort einsetzen zu können (Dienstwaffe, Verbandkasten) oder um es bei einer berechtigten Kontrolle unverzüglich und vor Ort vorweisen zu können. Bestimmte Ausweise und andere Dokumente berechtigen beispielsweise zum Betreten eines Geländes oder Gebäudes (Eintrittskarte, Mitarbeiterausweis) oder zum Ausüben einer Tätigkeit (Führerschein, Fischereischein).

Die Mitführpflicht von Personenidentifikationsdokumenten ist die Verpflichtung der Staatsbürger, stets ihre Identität mittels eines offiziellen Dokuments nachweisen zu können; oft ab einem gewissen Mindestalter.

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