Monopolkommission

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung, die gesetzgebenden Körperschaften sowie die Öffentlichkeit auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Die rechtliche Stellung der Monopolkommission ist gesetzlich nicht geregelt. Die Aufgaben der Monopolkommission ergeben sich aus §§ 44 bis § 47 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Kommission wurde mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Einführung der Fusionskontrolle etabliert.

Die Monopolkommission wurde 1973 durch die sozialliberale Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt gebildet. Sie nahm ihre Arbeit im Januar 1974 auf.

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