Mordfall Walter Lübcke
Der Mord an Walter Lübcke geschah am 1. Juni 2019 in Istha. Der hessische Rechtsextremist Stephan Ernst tötete den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) vor dessen Wohnhaus mit einem Revolverschuss aus geringer Entfernung in den Kopf.
Ernst wurde am 15. Juni 2019 als dringend tatverdächtig festgenommen und durch DNA-Spuren am Hemd des Opfers und an der Tatwaffe überführt. Er widerrief sein erstes Geständnis und stellte seinen Helfer Markus Hartmann als ausführenden Täter dar. In seinem Strafprozess gestand er jedoch, er selbst habe geschossen; Hartmann sei dabei gewesen.
Am 28. Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ernst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte fest: Aus seiner „von Rassismus getragenen, völkisch-nationalen Grundhaltung“ heraus habe er seinen Ausländerhass zunehmend auf Lübcke projiziert und ihn schließlich erschossen, um ihn für seine Haltung in der Flüchtlingspolitik zu bestrafen und andere von einer „Politik der Weltoffenheit“ abzuhalten. Hartmann erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
Beide gehörten zur Kasseler Neonazi-Szene und hatten am 14. Oktober 2015 eine Bürgerversammlung in Lohfelden besucht. Dort hatte Lübcke die Aufnahme von Flüchtlingen mit Bezug auf Nächstenliebe und das Grundgesetz gegen Zwischenrufe verteidigt. Hartmann hatte Lübckes Antwort im Internet verbreitet und so jahrelange Anfeindungen und Morddrohungen gegen ihn ausgelöst. Ernst und Hartmann hatten gemeinsam ein Waffenlager angelegt und Schießen trainiert.
Der Mord löste eine anhaltende breite öffentliche Debatte in Deutschland aus, unter anderem über die Kenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden vom Täterumfeld, die mögliche Mitverantwortung der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD), das Verhältnis der CDU zur AfD, Angriffe auf Kommunalpolitiker und mangelnde Strafverfolgung von Hasskriminalität in sozialen Netzwerken.