Muğlalı-Vorfall

Der Muğlalı-Vorfall bezeichnet die Erschießung von 33 kurdischen Schmugglern am 28. Juli 1943 auf Befehl des Befehlshaber der Türkischen 3. Armee General Mustafa Muğlalı in Özalp (Provinz Van). Der Befehl wurde ohne vorherige Verhandlung gegeben. Von den 33 Männern überlebte nur einer.

Die mit dem Zweiten Weltkrieg einhergehende Lebensmittelknappheit in der Türkei führte zu verstärktem Schmuggel an der türkisch-iranischen Grenze. Zwischen einheimischen Stämmen und Sicherheitskräften kam es daher vermehrt zu Konflikten. Im Juli 1943 schmuggelte der Stamm der Milan, der auf beiden Seiten der Grenze lebt, große Viehherden über die Grenze. Die benachrichtigte Armee konnte dies nicht verhindern und nahm daraufhin 40 Stammesmitglieder aus dem Dorf Koçkıran in Özalp fest. Obwohl das Gericht nur gegen fünf Männer Haftbefehl erließ, wurden die übrigen auf Befehl von General Muğlalı für eine Befragung an die Armee ausgeliefert. Die 33 Männer wurden dann in der Nähe der Grenze erschossen. In einem vorher schon geplanten Protokoll wurde vermerkt, dass die Männer auf der Flucht erschossen worden seien. Obwohl der einzige Überlebende die Behörden benachrichtigt hatte, gab es keine Konsequenzen.

Mit dem Einzug der Demokrat Parti ins türkische Parlament wurde der Fall erneut aufgerollt. Auf Antrag der Demokrat Parti wurde ein Verfahren gegen die verantwortlichen Zivilisten und Militärs eingeleitet. Am 2. März 1950 wurde General Muğlalı wegen seines Tötungsbefehls zum Tode verurteilt. Aufgrund seines hohen Alters und mildernder Umstände wurde die Strafe in 20 Jahre Haft umgewandelt. Später wurde das Urteil durch den Militärkassationshof aufgehoben. Bevor der Fall nochmals verhandelt werden konnte, verstarb Muğlalı am 11. Dezember 1951 im Alter von 71 Jahren im Gefängnis.

Nach dem Pogrom von Istanbul 1955 beschuldigte die Cumhuriyet Halk Partisi die regierende Demokrat Parti des Separatismus. Als Reaktion wurde der Muğlalı-Vorfall erneut im Parlament diskutiert. Diesmal sollten sogar die damaligen Abgeordneten der CHP und İsmet İnönü, der damals Präsident war, angeklagt werden. 1943 herrschte das Einparteiensystem. Am 12. und 25. Februar 1956 wurde das Thema im Parlament behandelt, der Fall wurde jedoch unter anderem wegen Verjährung abgeschlossen.

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