Nürnberger Gesetze
Mit den Nürnberger Gesetzen – auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet – institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage. Sie wurden auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP, dem „Reichsparteitag der Freiheit“, am frühen Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen, der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden war. Sie umfassten
- das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146) – kurz Blutschutzgesetz – und
- das Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146).
- Neben diesen beiden „Rassegesetzen“ wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz (RGBl. I S. 1145) unter dem Sammelbegriff „Nürnberger Gesetze“ gefasst, obwohl es zeitgenössisch nicht zu ihnen gezählt wurde.
Alle drei Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100 am 16. September 1935 mit dem Zusatz „am Reichsparteitag der Freiheit“ verkündet. Sie wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.
Ziel der Gesetze war die Ausgrenzung von Deutschen und anderen Einwohnern Deutschlands, die aus Sicht der Nationalsozialisten „rassisch“ nicht zur „Volksgemeinschaft“ gehörten. Betroffene waren Menschen, die als Juden, „Zigeuner“ oder Schwarze kategorisiert wurden, sowie deren Angehörige.