Nationales Naturmonument

Nationales Naturmonument (NNM) ist eine Kategorie für Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz in Deutschland. Laut § 24 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind“.

Die Kategorie Nationales Naturmonument wurde im Juni 2009 vom Gesetzgeber geschaffen und erlangte im März 2010 mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes Gültigkeit. Die Ivenacker Eichen wurden im August 2016 das erste Nationale Naturmonument. Seither erhielten sieben weitere Schutzgebiete diesen Status.

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