Gebräuchliche Nicht-SI-Einheiten

Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist die Verwendung von SI-Einheiten für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Europäische Union schreibt die Richtlinie 80/181/EWG des Europäischen Rates vom 20. Dezember 1979 im geschäftlichen und amtlichen Verkehr die Verwendung des Internationalen Einheitensystems verbindlich vor. In nationales Recht umgesetzt wurde das in den 1970er Jahren in Deutschland durch das Einheiten- und Zeitgesetz, in Österreich durch das Maß- und Eichgesetz, in der Schweiz existieren im Bundesgesetz über das Messwesen entsprechende Regelungen. Neben den SI-Einheiten gibt es aber auch andere gesetzliche Einheiten. Da die Angabe in gesetzlichen Einheiten in vielen Bereichen nicht vorgeschrieben ist (z. B. im Bereich der Forschung) oder andere Einheiten zulässig sind, wenn ihre Angabe zusätzlich zu SI-Einheiten erfolgt, sind viele solche Einheiten im deutschsprachigen Raum gängig. Diese gebräuchlichen Nicht-SI-Einheiten sollen im Folgenden aufgeführt werden.

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