Niederländische Staatsbürgerschaft
Die niederländische Staatsbürgerschaft (niederländisch ) ist die Staatsangehörigkeit zum Königreich der Niederlande. Erworben wird sie in den meisten Fällen dadurch, dass der Betroffene mindestens einen niederländischen Elternteil hat (Abstammungsprinzip). Das Geburtsortsprinzip wird im Königreich der Niederlande nur in Ausnahmefällen (z. B. Findelkinder) angewendet. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch Naturalisation (Einbürgerung) erlangt werden. Eine vereinfachte Prozedur ist die „Option.“ Sie gilt zum Beispiel für Menschen, die im Königreich der Niederlande geboren wurden und zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen.
Der Besitz der Staatsangehörigkeit wird mit dem Nachweis zur niederländischen Staatsangehörigkeit (verklaring omtrent het bezit van het Nederlanderschap / bewijs van Nederlanderschap), einem Reisedokument (reisdocument) oder dem niederländischen Personalausweis (identiteitskaart) im Sinne des Art. 15 Abs. 4 des Gesetzes Rijkswet op het Nederlanderschap (RWN) nachgewiesen.