Normverbrauchsabgabe

Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich um einen prozentuellen Aufschlag vom Kaufpreis bzw. gemeinen Wert, der vom CO2-Ausstoß abhängig ist und beim Kauf oder Import bei bestimmten Kraftfahrzeugen in Österreich anfällt. Damit soll eine ökologische Lenkungswirkung bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen geschaffen werden. Im internationalen Vergleich kann die NoVA mit anderen Zulassungssteuern in Europa verglichen werden, die von der überwiegenden Anzahl der EU-Mitgliedstaaten eingehoben werden. Ursprünglich sollte damit die früher in Österreich geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen war. Bis 2014 wurde die NoVA anhand des Treibstoffverbrauchs ("Normverbrauch") eines Kraftfahrzeuges bemessen, wovon sich der bis heute geltende Name ableiten lässt.

Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, letzte Änderung BGBl. I Nr. 18/2021.

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