Notariatskammer
Als Notariatskammer werden in Österreich die Standesvertretungen der Notare bezeichnet.
Sämtliche Mitglieder des Berufsstandes eines Bundeslandes bilden ein Notariatskollegium. Die Berufsangehörigen von Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie von Tirol und Vorarlberg bilden jeweils ein gemeinsames Kollegium. Jedes Kollegium wählt in geheimer Wahl die Funktionäre der Notariatskammer. Jede der sechs Notariatskammern besteht aus dem Präsidenten sowie Notaren und Notariatskandidaten. Die Notariatskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Aufsicht über die Geschäftsführung, die Disziplinaraufsicht und das vermittelnde Einschreiten bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Notariaten und Klienten. Sie wirken bei der Besetzung von Notarstellen mit und pflegen die Beziehungen zu anderen Berufsorganisationen des In- und Auslands.
Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) hat ihren Sitz in Wien. Sie wird gebildet aus den Delegierten der sechs Notariatskammern, die den Präsidenten und den Ständigen Ausschuss wählen. Die ÖNK hat insbesondere die Befugnis, bindende Richtlinien für die Berufsausübung zu erlassen und vertritt die Angelegenheiten des Notariats.