Notkompetenz (Rettungsdienst)
Die sogenannte Notkompetenz (des Rettungsassistenten) ist ein Schlagwort in der deutschen Rettungsdienstausbildung, um die Rechtfertigungsgründe des rechtfertigenden Notstandes und der mutmaßlichen Einwilligung, ferner den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung sowie die Garantenpflicht (im Zusammenhang mit Unterlassungsdelikten) laienverständlich zu vermitteln. Der Begriff wurde 1992 von der Bundesärztekammer in einem Schreiben aufgegriffen, das Rettungsassistenten die Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen empfahl, wenn notärztliche Hilfe am Notfallort nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Rechtlich ist diese Empfehlung, auch weil sie die komplexe Rechtslage weitestgehend vereinfacht, bedeutungslos geblieben. In der Praxis wird sie jedoch meist befolgt. Rechtsprechung zur Frage der Notkompetenz selbst existiert nicht. Ein Ansatz zur Normierung einer Art von „Notkompetenz“ besteht seit 2014 in Form des § 2a NotSanG.