Nullenergiehaus
Nullenergiehaus ist ein Energiestandard für Gebäude, welcher erreicht ist, wenn der externe Energiebezug des Gebäudes als Bilanz über einen Zeitraum von einem Jahr durch den auf der Liegenschaft des Gebäudes umgesetzten, eigenen Energiegewinn (z. B. durch Solaranlagen etc.) aufgewogen ist. Technisch ist das Nullenergiehaus häufig eine Fortführung der Idee des Passivhauses, welches typischerweise neben der passiven Wärmerückgewinnung aus der Abluft zudem mit solartechnischen Anlagen für die Warmwasser- und Stromgewinnung ausgestattet ist und damit bilanziell externe Energielieferungen im Jahresverlauf ausgleicht. Wird mehr Energie erzeugt, als das Haus selbst verbraucht, spricht man von einem Plusenergiehaus. Gebäude, welche über keinen Anschluss für Energie und auch zum Sicherstellen der Versorgungssicherheit in allen Witterungslagen und über alle Nutzungsprofile hinaus keine externe Energie wie z. B. Festbrennstoffe beziehen und sich somit selbst versorgen, nennt man energieautark.
Nicht berücksichtigt wird beim Nullenergiestandard die Energie, die zur Erstellung des Hauses benötigt wird. Für das im Jahr 1992 fertiggestellte Solarhaus in Freiburg wird beispielsweise eine energetische Amortisation als Energierücklaufzeit von etwa 12 Jahren angegeben, was bedeutet, dass es etwa 12 Jahre dauert, bis die Energie, die beim Bau des Hauses eingesetzt wurde, durch die spezielle Bauweise des Nullenergiehauses wieder eingespart wurde. Energie, die bei der Herstellung, dem Transport, dem Einbau und der Entsorgung der verwendeten Baumaterialien verbraucht wird, wird auch als „Graue Energie“ bezeichnet.
Gemäß Industrieausschuss des Europäischen Parlaments sollen alle öffentlichen Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2018 errichtet werden, ihren Energiebedarf in der Bilanz von einem Jahr auch auf der Liegenschaft des jeweiligen Gebäudes vor Ort erzeugen können.