Nullung
Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Nullung bzw. Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln („Körper“) mit einem Schutzleiter verbunden werden.
Der Begriff Nullung ist aus den deutschen VDE-Normen und der schweizerischen NIN weitgehend eliminiert und durch die Begriffe Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich abgelöst. Einzig in der österreichischen ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2010 und im österreichischen Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992 wird der Begriff weiterhin in der gewohnten Art verwendet.
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