Schutzerdung

Gemäß DIN VDE und NIN ist die Schutzerdung definiert als: „Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zu Zwecken der elektrischen Sicherheit“ und in der ÖVE als „Maßnahme des Fehlerschutzes, bei der die zu schützenden leitfähigen Anlagenteile über den PE-Leiter mit einem geeigneten Erder verbunden sind und bei der die mit einem Fehler behafteten Anlagenteile durch Überstrom-Schutzeinrichtungen ausgeschaltet werden“. Allgemein versteht man darunter die durchgehende elektrische leitende Verbindung aller leicht berührbaren und nicht zum Betriebsstromkreis gehörenden elektrisch leitfähigen Geräteteile (z. B. Metallgehäuse) mit dem Potential des Erdreichs zur Vermeidung hoher Berührungsspannungen beim Auftreten von Funktionsfehlern. Früher wurden die Maßnahmen „Schutzerdung“ und „Schutzpotentialausgleich“ zusammengefasst als Nullung bezeichnet (in ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2010 und österreichischem ETG 1992 ist dies auch jetzt noch der Fall).

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