Oberkirchenrat
Der Begriff Oberkirchenrat (kurz OKR) hat mehrere Bedeutungen:
- Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/‑rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche; alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat (z. B. Landeskirchenamt Hannover), häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet.
- Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem die Amtsperson ihre Dienststelle hat.
- Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt (alternative Bezeichnung in einigen Landeskirchen: Leitendes Geistliches Amt oder Kirchenleitung).
- Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. Sie bildet meist zusammen mit dem/der Landesbischof/‑bischöfin und der Landessynode die Kirchenleitung. Weitere Bezeichnungen dafür sind Landeskirchenamt, Kirchenkanzlei, Kirchenverwaltung oder Konsistorium.
- Geschichtlich gab es Oberkirchenräte als Abteilungen eines Landesministeriums. Zumindest in Baden gab es im 19. Jahrhundert neben dem Evangelischen auch einen Katholischen Oberkirchenrat.
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