Obersekretär
Obersekretär ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im ersten Beförderungsamt. Ohne Zusatz wird die Amtsbezeichnung regelmäßig bei obersten Bundesbehörden (Bundesministerien) geführt. Häufigster Zusatz ist „Regierungs-“; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsobersekretär und wird grundsätzlich in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächsthöhere (Grund-)Amtsbezeichnung ist Hauptsekretär (zweites Beförderungsamt). Das Amt mit der Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 7 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Obersekretäre können die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes durch den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungsdienstes erlangt haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben. Obersekretäre nehmen meist einfachere Aufgaben wie Geschäfts- oder Vorzimmertätigkeiten in der Verwaltung wahr und können Beamten des gehobenen Dienstes unterstellt sein.