Hauptsekretär

Hauptsekretär ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im zweiten Beförderungsamt. Ohne Zusatz wird die Amtsbezeichnung regelmäßig bei obersten Bundesbehörden geführt. Häufigster Zusatz ist „Regierungs-“; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungshauptsekretär (RHS) und wird grundsätzlich in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächsthöhere (Grund-)Amtsbezeichnung ist Amtsinspektor (drittes Beförderungsamt), die nächstniedrigere Obersekretär (erstes Beförderungsamt). Das Amt mit der (Grund-)Amtsbezeichnung Hauptsekretär ist in Besoldungsgruppe A 8 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Hauptsekretäre können die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes durch den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungsdienstes erlangt haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben. Aufgrund guter dienstlicher Beurteilungen wurden sie nach dem Grundsatz der fachlichen Leistung bis in das zweite Beförderungsamt ihrer Laufbahn befördert. Hauptsekretäre sind meist in der Funktion als Bürosachbearbeiter eingesetzt und können Beamten des gehobenen Dienstes unterstellt sein.

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