Ophthalmikum
Ein Ophthalmikum (von altgriechisch ὀφθαλμός ophthalmos, deutsch ‚Auge‘) ist ein zur Anwendung am Auge bestimmtes Arzneimittel. Per Definition sind Ophthalmika „Arzneistoffe und Zubereitungen zur lokalen oder systemischen Behandlung von Augenkrankheiten, wobei die lokale Applikation der systemischen vorzuziehen ist“. Alternativ wird auch die Bezeichnung Augenarzneimittel verwendet.
Das Europäische Arzneibuch definiert Ophthalmika wie folgt: „Zubereitungen zur Anwendung am Auge sind sterile, flüssige, halbfeste oder feste Zubereitungen, die zur Verabreichung auf den Augapfel und/oder zur Anwendung an der Bindehaut oder zum Einbringen in den Bindehautsack bestimmt sind“. Dabei unterscheidet das Europäische Arzneibuch zwischen Augentropfen, Augenbädern, Pulvern für Augentropfen und Pulvern für Augenbäder, halbfesten Zubereitungen zur Anwendung am Auge und Augeninserten als Darreichungsformen.
Ophthalmika können sowohl zu diagnostischen als auch therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Dabei ist meist die Absicht, eine lokale Wirkung zu erzielen. Systemische Nebenwirkungen können unter anderem durch die Applikation von beispielsweise Parasympathomimetika hervorgerufen werden. Diese würden zu einer kardiovaskulären Störung führen.
Da das Auge ein empfindliches Organ darstellt, haben alle Zubereitungen zur Anwendung am Auge besondere physikalische und mikrobiologische (Sterilität) Anforderungen zu erfüllen, welche durch geeignete Prüfungen zu überprüfen sind. Nach § 55 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist das Arzneibuch, bestehend aus Europäischem, Deutschem und Homöopathischem Arzneibuch, hinsichtlich der Beurteilung von „Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen“ heranzuziehen.