Ornamenta (Auszeichnung)
Als Ornamenta bezeichnete man im antiken Rom eine besondere Form der Auszeichnung. Sie beinhalteten – neben den rein äußerlichen Ehrbezeugungen – manifeste Rechtsfolgen, die den derart Ausgezeichneten vom römischen Senat gesondert in Form von Privilegien und Vergünstigungen zugesprochen wurden. Diese Rechtsfolgen ergaben sich sonst ohne besondere ornamenta rein ranggebunden aufgrund der jeweils erlangten Magistratur. Eine Sonderform waren die ornamenta für siegreiche Feldherrn, die seitens des Senats verliehen werden konnten.
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