Out-of-area-Debatte

Die Out-of-Area-Debatte war eine in der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn der 1990er-Jahre geführte politische Debatte zur Zulässigkeit von Einsätzen der Bundeswehr außerhalb des geografischen Geltungsbereichs des NATO-Vertrags.

Gegenstand waren Beschlüsse der Bundesregierung aus den Jahren 1992 und 1993 über die Mitwirkung deutscher Soldaten an Überwachungsmaßnahmen der NATO und WEU aufgrund einer Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Embargo gegenüber Restjugoslawien (Serbien und Montenegro) in der Adria und zum Flugverbot über Bosnien-Herzegowina mittels AWACS-Aufklärungsflügen, zum anderen der Regierungsbeschluss aus dem Jahr 1993 zur Entsendung eines deutschen Nachschub- und Transportbataillons nach Somalia, welches im Rahmen der UNOSOM II-Blauhelm-Aktion logistische Hilfestellung gegenüber einem indischen Blauhelm-Verband leisten sollte.

Mit Urteil vom 12. Juli 1994 verpflichtete das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.

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