Parallelcousinenheirat
Parallelcousinenheirat bezeichnet die Eheschließung eines Mannes mit seiner parallelverwandten Cousine: mit einer Tochter des Vaterbruders (Parallel-Onkel) oder der Mutterschwester (Parallel-Tante). Die Parallelverwandtschaft besteht darin, dass entweder beide Väter oder beide Mütter des Ehepaares Geschwister sind (parallel: gleichen Geschlechts). Im folgenden Schaubild sind für den Sohn nur zwei Töchter der vier Elterngeschwister interessant:
Großeltern vaterseitig | Großeltern mutterseitig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vaterschwester ♀ Kreuz-Tante | Vaterbruder ♂ Parallel-Onkel | ♂ Vater | Mutter ♀ | ♀ Mutterschwester Parallel-Tante | ♂ Mutterbruder Kreuz-Onkel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[Kreuzcousins/-cousinen] | [Kreuzcousins/-cousinen] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tochter: Parallelcousine | Sohn (Parallelcousin) | Tochter: Parallelcousine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Heirat zwischen Parallelcousin und -cousine (Vetter und Base) kann auch entfernteren Grades sein und bezieht sich meist auf die Kinder des Vaterbruders oder des vaterseitigen Großvaters. Sie dient vor allem dem Zweck, durch die endogame Verbindung (innerhalb derselben Abstammungsgruppe) den Familienzusammenhalt zu stärken und den gemeinsamen Familienbesitz zu sichern. Auch wird erhofft, durch den Zusammenschluss zukünftige Streitigkeiten zwischen den beiden Familiengruppen zu verhindern.
Vaterseitige parallele Cousin-Cousinen-Ehen mit der Bint ʿamm (Tochter des Vaterbruders) sind vor allem im arabischen Kulturraum verbreitet; diese Heiratsregel hat sich im Nahen Osten und später darüber hinaus mit der Islamisierung ausgebreitet. Allerdings wird sie vom Koran in keiner Weise empfohlen, die 4. Sure an-Nisā' verbietet in Vers 23 sogar Onkel-Nichten-Verbindungen (siehe auch Islamisches Eherecht). Da die bint ʿamm als Cousine bereits zur Familie des Bräutigams gehört, ist für sie kein Brautpreis zu zahlen, der an ihre Familie ginge. Parallelcousinenheiraten finden sich auch im konservativen und im orthodoxen Judentum und werden schon im 1. Buch Mose (Genesis) in der Vätergeschichte beschrieben.
Im Gegensatz dazu sehen viele der weltweit 1300 indigenen Völker und Ethnien parallele Cousins und Cousinen als gleichgestellt zu eigenen Geschwistern. Entsprechend ist bei ihnen die Parallelcousinenheirat kaum verbreitet – im Gegensatz zur Kreuzcousinenheirat mit einer Tochter des Mutterbruders oder der Vaterschwester.
Genetische Beratungsstellen weisen darauf hin, dass Kinder von blutsverwandten Paaren ein erhöhtes Risiko von Erbkrankheiten oder Behinderungen haben (siehe Erbkrankheitsrisiken bei Verwandtenehen).