Patriziat (Nürnberg)

Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1806 dar.

Patrizier hatten sich auch in anderen deutschen Reichsstädten sowie in oberitalienischen Städten seit dem 11. Jahrhundert aus ehemaligem Ortsadel oder der örtlichen Ministerialität herausgebildet. Sie nannten sich selbst „Geschlechter“, erst später erscheint in lateinischen Schriftstücken der Begriff patricius. Seit etwa der Mitte des 14. Jahrhunderts führten wirtschaftliche Aktivitäten, Fernhandel, Montanunternehmen und Finanzgeschäfte der Nürnberger Patrizier dazu, dass sich Stadt- und Landadel zunehmend voneinander entfernten. Dennoch blieben die Nürnberger Geschlechter lehensfähig und führten ritterliche Wappen.

Von 1256 bis zur französischen Besetzung und der folgenden Einverleibung durch das Königreich Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen von Nürnberg lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft in der Stadt und im unmittelbaren Umland inne.

Der Rat gliederte sich in den „Inneren Rat“ und den „Großen Rat“. Dabei stellte der Innere Rat das eigentliche Machtzentrum und den Inhaber der Souveränität dar. In ihm waren – neben nur acht Vertretern der Handwerke – ausschließlich die „ratsfähigen“ Familien vertreten, die dadurch das Patriziat der Stadt bildeten. Die Reichsstadt Nürnberg selbst bezeichnete sich – wie auch andere Freie und Reichsstädte oder die italienischen Stadtstaaten – selbst als „Republik(res publica). Neben der Anlehnung an das römische Vorbild bedeutet der Begriff hier auch den Gegensatz zu den ansonsten üblichen monarchischen Regierungsformen. „Republik“ darf aber nicht mit „Demokratie“ gleichgesetzt werden. Als bürgerliche Republik mit aristokratischer Verfassungsordnung (von der Geschichtswissenschaft auch als „Aristokratische Republik“ bezeichnet) besaß Nürnberg jedoch trotz solcher Staatsorganisation keine Feudalherrschaft auf der Grundlage des Lehnswesens, sondern bildete eine frühneuzeitliche bürgerliche Gesellschaft, in diesem Fall eine Patrizierherrschaft.

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