Pauschalbesteuerung

Die Besteuerung nach dem Aufwand (französisch Imposition d’après la dépense, italienisch Imposizione secondo il dispendio) oder kurz Pauschalbesteuerung oder Pauschalsteuer ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber dort nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können, statt wie alle anderen Steuerpflichtigen auf der Grundlage ihres Einkommens und Vermögens. 2018 gab es in der Schweiz 4557 Personen (weniger als ein Promille der Steuerpflichtigen), die pauschal besteuert wurden. Insgesamt bezahlten sie 821 Millionen Franken Steuern.

„Die Pauschalbesteuerung wirkt sich für wohlhabende und finanzstarke Personen aus dem Ausland positiv aus, weil z. B. das Ausfüllen von Steuererklärungen mit weltweiten Einkünften und Vermögen wegfällt. Durch die pauschale Festsetzung des steuerbaren Einkommens und Vermögens kann sich zusätzlich ein Steuervorteil ergeben. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kanton Uri überhaupt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Zuwendungen oder Erbschaften an direkte Nachkommen erhebt.“

Kanton Uri – Volkswirtschaftsdirektion, Faktenblatt Pauschalbesteuerung natürliche Personen
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