Personalprälatur

Eine Personalprälatur (lateinisch praelatura personalis) ist eine vom Zweiten Vatikanischen Konzil angeregte und in der Nachkonzilszeit (Motu Proprio „Ecclesiae Sanctae“ I.4) eingeführte institutionelle Rechtsform der römisch-katholischen Kirche. Nach 294 CIC (katholisches Kirchenrecht) sollen Personalprälaturen eine „angemessene Verteilung der Priester“ fördern oder „besondere seelsorgliche oder missionarische Werke für verschiedene Gebiete oder unterschiedliche Sozialverbände“ ermöglichen. Sie sind „klerikale Zweckverbände“, die „aus Klerikern“ bestehen; „ihnen können auch Laien angehören“. Seit 2023 sind die Personalprälaturen den öffentlichen Vereinigungen von Gläubigen päpstlichen Rechts assimiliert, ausgestattet mit der Befugnis, Kleriker zu inkardinieren. Die einzige bestehende Personalprälatur ist das Opus Dei.

Die Rechtsform der Personalprälatur ist von der relativ neuen Rechtsstruktur des Personalordinariats zu unterscheiden.

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