Personalratswahl

Bei der Personalratswahl handelt es sich um die Wahl von Vertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland. In privatwirtschaftlich verfassten Betrieben werden dagegen Betriebsräte gewählt. Bei den beiden großen verfassten Kirchen, der evangelischen Kirche und der römisch-katholischen Kirche sowie den christlichen Wohlfahrtsorganisationen werden Mitarbeitervertretungen gebildet

Die Personalvertretung repräsentiert die Beschäftigten einer Dienststelle. Sie wird durch Wahlen gebildet. Ab mindestens fünf Wahlberechtigten in einer Dienststelle ist ein Personalrat zu wählen. In der Regel finden diese Wahlen alle vier Jahre statt, das Verfahren ist in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen und den dazu erlassenen Wahlordnungen geregelt. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). In den für die Einrichtungen der Länder und der Kommunen geltenden Landespersonalvertretungsgesetzen und ihren Wahlordnungen gelten teilweise abweichende Regelungen.

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