Pflanzenstärkungsmittel
Gemäß deutschem Pflanzenschutzgesetz § 2 Nr. 10 gelten als Pflanzenstärkungsmittel Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesundhaltung der Pflanze zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Pflanzenschutzmittelverordnung) sind. Auch Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen wie Frost oder erhöhter Verdunstung zu schützen, zählen nunmehr zu den Pflanzenstärkungsmitteln.
Laut Definition des österreichischen Düngemittelgesetzes 1994 sind Pflanzenhilfsmittel Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf die Pflanzen einzuwirken, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen zu erhöhen oder die Aufbereitung organischer Stoffe zu beeinflussen. Von Pflanzenstärkungsmitteln dürfen keine direkten Schutzwirkungen gegen Krankheiten und Schädlinge hervorgerufen werden. Wenn derartige Eigenschaften vorhanden sind, handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Pflanzenschutzmittel.
Als Pflanzenstärkungsmittel werden Mittel auf organischer Basis, wie z. B. Algen- oder Pflanzenextrakte sowie ätherische Öle angesehen. Darüber hinaus werden Produkte auf mineralischer Basis (z. B. Gesteinsmehle) und auch auf mikrobieller Basis (Pilze und Bakterien) angeboten.
Selbst die weiße Farbe, die Obstbäume an sonnigen Wintertagen vor dem Aufplatzen der Rinde schützen soll, wird dieser Produktgruppe zugerechnet.
Auch Präparate, die „an abgeschnittenen Zierpflanzen außer Anbaumaterial“ anzuwenden sind, werden in dieser Kategorie geführt. Hierbei handelt es sich um sogenannte Frischhaltemittel für Blumen in der Vase, die meist Zucker, eine keimhemmende Substanz (z. B. eine organische Säure) oder anorganische Salze enthalten.
Pflanzenstärkungsmittel sind im biologischen Pflanzenschutz besonders wichtig, sie werden aber auch von konventionell wirtschaftenden Landwirten und Gärtnern eingesetzt.
In den europäischen Staaten wird die Harmonisierung der Zulassung vorbereitet, in Frankreich, Österreich und der Schweiz gibt es bisher (2016) keine Zulassungsregeln für Pflanzenstärkungsmittel. Um die Harmonisierung der EU-Richtlinien bemühen sich seit 2013 die Association Biostimulants in Agriculture und das European Biostimulant Industry Council.