Liste der Präsidenten des französischen Senats

Der französische Senat ist das Oberhaus des Parlaments. Ihm steht ein Präsident vor. Auch wenn es im Ersten wie im Zweiten Kaiserreich Senate gab, so war ihnen weniger eine gesetzgebende Gewalt, vielmehr eine beratende Funktion gegeben – ähnlich dem Modell des Römischen Senats.

Präsident des französischen Senats
Président du Sénat français
Logo des französischen Senats
Amtierend
Gérard Larcher
seit dem 1. Oktober 2014
Amtssitz Palais du Luxembourg, Paris
Vorsitzender von Französischer Senat
Mitglied von Französisches Parlament
Amtszeit 3 Jahre
(Wiederwahl möglich)
Stellvertreter Vizepräsidenten des Senats
Stellvertreter von Staatspräsident
Schaffung des Amtes 4. Oktober 1958
Erster Amtsinhaber Gaston Monnerville
Website

Frankreich machte seine ersten Erfahrung mit einem Oberhaus unter dem Direktorium von 1795 bis 1799, als der Rat der Ältesten mit seinen 250 Mitgliedern die obere Kammer stellte. Mit der Restauration im Jahr 1814 wurde die neue Kammer des Hochadels begründet, die Modell stand für das britische House of Lords. Zunächst saß in ihr nur der hohe Erbadel, aber im Zuge der Julirevolution von 1830 wurde es eine Körperschaft für die man auf Lebenszeit berufen wurde.

Die Zweite Republik kehrte nach 1848 zu einem Einkammernsystem zurück. Kurz nach Beginn der Dritten Republik wurde ein Senat als obere Kammer installiert. In der Vierten Republik wurde der Senat in Rat der Republik umbenannt, doch seine Funktion blieb größtenteils die gleiche. Mit der Fünften Republik wurde schließlich der althergebrachte Name Senat wiederhergestellt.

Der Präsident des Senats hat nach der Verfassung der Fünften Republik neben dem Vorsitz über das Oberhaus des Parlaments noch eine weitere wichtige Funktion: Im Falle des Rücktritts oder des Tods des Staatspräsidenten wird er Übergangspräsident der Republik, bis eine neue Wahl abgehalten werden kann. Die Protokollarische Rangordnung in Frankreich weist dem Senatspräsidenten als dritthöchsten Amtsträger der Fünften Republik nach dem Präsidenten und dem Premierminister aus. Die Wahl des Senatspräsidenten erfolgt nach jeder teilweisen Neuwahl des Gremiums, also alle drei Jahre.

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