Preußisches Abgeordnetenhaus
Das Preußische Abgeordnetenhaus war bis 1918 die nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte Zweite Kammer des Preußischen Landtags neben dem Preußischen Herrenhaus. Es wurde durch die von Friedrich Wilhelm IV. verordnete Preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 eingerichtet. Die Bezeichnung Abgeordnetenhaus wurde 1855 eingeführt. Die Abgeordneten wurden üblicherweise mit dem Namenszusatz MdA bzw. MdPrA, gelegentlich auch MdHdA, gekennzeichnet.
Im Jahr 1899 zogen die Abgeordneten in einen Neubau für den Landtag in der Prinz-Albrecht-Straße 5/6 ein. Der Gebäudekomplex erstreckte sich bis zur Leipziger Straße, wo 1904 der Neubau des Herrenhauses bezogen werden konnte. Architekt war Friedrich Schulze. Seit mehreren Umbauten in den 1990er Jahren, bei denen zum Teil auch der frühere Zustand wiederhergestellt wurde, beherbergt das Gebäude an der Niederkirchnerstraße das Berliner Abgeordnetenhaus und das an der Leipziger Straße den Deutschen Bundesrat.