Private Krankenzusatzversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden Risiken von gesetzlich Pflichtversicherten abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind.
Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind manche Zusatzversicherungen auch für Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherungen möglich.
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