Privates Veräußerungsgeschäft
Das private Veräußerungsgeschäft ist ein Besteuerungstatbestand im Einkommensteuerrecht Deutschlands gemäß § 23 EStG. Ihm unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung bestimmte Fristen unterschritten wurden (Grundstücke: zehn Jahre, andere Wirtschaftsgüter: ein Jahr oder zehn Jahre). Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs sowie zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke. Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen unterliegen ebenfalls nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft, sondern sind unabhängig von Haltefristen als Kapitalertrag im Sinne des § 20 EStG steuerbar.
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