Protokollarische Rangordnung in Österreich

Die Republik Österreich pflegt folgende protokollarische Rangordnung:

  1. Bundespräsident (Staatsoberhaupt)
  2. Kardinal (höchster Repräsentant der katholischen Kirche in Österreich)K
  3. Bundeskanzler (Regierungschef)
  4. Präsidenten des Nationalrates (Parlamentssprecher)N
  5. Kommissionspräsident der EUE
  6. Vizekanzler
  7. Ehemalige Bundespräsidenten
  8. Bundesminister (Regierungsmitglieder des Bundes)
  9. Kommissar der EUE
  10. Präsident des Bundesrates (Sprecher der zweiten Parlamentskammer)
  11. Präsidenten eines Höchstgerichtes (dzt: Oberster Gerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof)
  12. Präsident des Rechnungshofes
  13. Ehemalige Bundeskanzler
  14. Metropoliten der katholischen Kirche (Oberhäupter der Kirchenprovinzen)K
  15. Landeshauptleute (Oberhäupter und Regierungschefs der Bundesländer)
  16. Präsidenten der Landtage (Sprecher der Landesparlamente)
  17. Diözesanbischöfe (Oberhäupter einer Diözese)
  18. Landeshauptmannstellvertreter
  19. Landesräte (Regierungsmitglieder der Länder)
  20. Bürgermeister der Landeshauptstädte

Anmerkungen:
Der Miteinbezug der katholischen Würdenträger beruht auf der langen Verbindung mit dem Heiligen Stuhl, zuletzt geregelt im Konkordat 1934.K Die Ränge der Exekutiv-Vertreter der Europäischen Union begründen sich im EU-Beitritt Österreichs 1995.E Das Zeremoniell bezüglich anderer ausländischer Honoratioren regelt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966).

K 
Kardinal ist derzeit der Erzbischof von Wien; Katholische Kirche in Österreich als österreichische Institution, der päpstliche Nuntius (Botschafter) gilt als ausländischer Diplomat; Metropoliten sind die beiden Erzbischöfe Österreichs.
E 
Diese Reihenfolge weicht vom Rang-Zeremoniell der EU ab.
N 
Der Nationalratspräsident als Vertreter des Souveräns des Staates (der direkt gewählten Volksvertretung) wird in Österreich im parlamentarisch-demokratischen Verständnis traditionell als „zweithöchstes Amt im Staat“ angesehen.

Bei Veranstaltungen diverser Behörden und Organisationen werden individuelle Begrüßungslisten erstellt.

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