Protokollarische Rangordnung in Österreich
Die Republik Österreich pflegt folgende protokollarische Rangordnung:
- Bundespräsident (Staatsoberhaupt)
 - Kardinal (höchster Repräsentant der katholischen Kirche in Österreich)K
 - Bundeskanzler (Regierungschef)
 - Präsidenten des Nationalrates (Parlamentssprecher)N
 - Kommissionspräsident der EUE
 - Vizekanzler
 - Ehemalige Bundespräsidenten
 - Bundesminister (Regierungsmitglieder des Bundes)
 - Kommissar der EUE
 - Präsident des Bundesrates (Sprecher der zweiten Parlamentskammer)
 - Präsidenten eines Höchstgerichtes (dzt: Oberster Gerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof)
 - Präsident des Rechnungshofes
 - Ehemalige Bundeskanzler
 - Metropoliten der katholischen Kirche (Oberhäupter der Kirchenprovinzen)K
 - Landeshauptleute (Oberhäupter und Regierungschefs der Bundesländer)
 - Präsidenten der Landtage (Sprecher der Landesparlamente)
 - Diözesanbischöfe (Oberhäupter einer Diözese)
 - Landeshauptmannstellvertreter
 - Landesräte (Regierungsmitglieder der Länder)
 - Bürgermeister der Landeshauptstädte
 
Anmerkungen:
Der Miteinbezug der katholischen Würdenträger beruht auf der langen Verbindung mit dem Heiligen Stuhl, zuletzt geregelt im Konkordat 1934.K Die Ränge der Exekutiv-Vertreter der Europäischen Union begründen sich im EU-Beitritt Österreichs 1995.E Das Zeremoniell bezüglich anderer ausländischer Honoratioren regelt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966).
- KKardinal ist derzeit der Erzbischof von Wien; Katholische Kirche in Österreich als österreichische Institution, der päpstliche Nuntius (Botschafter) gilt als ausländischer Diplomat; Metropoliten sind die beiden Erzbischöfe Österreichs.
 
Bei Veranstaltungen diverser Behörden und Organisationen werden individuelle Begrüßungslisten erstellt.
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