Protokollarische Rangordnung in Österreich
Die Republik Österreich pflegt folgende protokollarische Rangordnung:
- Bundespräsident (Staatsoberhaupt)
- Kardinal (höchster Repräsentant der katholischen Kirche in Österreich)K
- Bundeskanzler (Regierungschef)
- Präsidenten des Nationalrates (Parlamentssprecher)N
- Kommissionspräsident der EUE
- Vizekanzler
- Ehemalige Bundespräsidenten
- Bundesminister (Regierungsmitglieder des Bundes)
- Kommissar der EUE
- Präsident des Bundesrates (Sprecher der zweiten Parlamentskammer)
- Präsidenten eines Höchstgerichtes (dzt: Oberster Gerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof)
- Präsident des Rechnungshofes
- Ehemalige Bundeskanzler
- Metropoliten der katholischen Kirche (Oberhäupter der Kirchenprovinzen)K
- Landeshauptleute (Oberhäupter und Regierungschefs der Bundesländer)
- Präsidenten der Landtage (Sprecher der Landesparlamente)
- Diözesanbischöfe (Oberhäupter einer Diözese)
- Landeshauptmannstellvertreter
- Landesräte (Regierungsmitglieder der Länder)
- Bürgermeister der Landeshauptstädte
Anmerkungen:
Der Miteinbezug der katholischen Würdenträger beruht auf der langen Verbindung mit dem Heiligen Stuhl, zuletzt geregelt im Konkordat 1934.K Die Ränge der Exekutiv-Vertreter der Europäischen Union begründen sich im EU-Beitritt Österreichs 1995.E Das Zeremoniell bezüglich anderer ausländischer Honoratioren regelt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966).
- KKardinal ist derzeit der Erzbischof von Wien; Katholische Kirche in Österreich als österreichische Institution, der päpstliche Nuntius (Botschafter) gilt als ausländischer Diplomat; Metropoliten sind die beiden Erzbischöfe Österreichs.
Bei Veranstaltungen diverser Behörden und Organisationen werden individuelle Begrüßungslisten erstellt.
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