Verfassungsgerichtshof (Österreich)
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (Abkürzung VfGH) ist ein Gerichtshof des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Er ist als einzige in Österreich zur Ausübung der Verfassungsgerichtsbarkeit berufene Institution eine der wichtigsten Einrichtungen im Rechtsschutzsystem der österreichischen Bundesverfassung und neben dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und dem Obersten Gerichtshof (OGH) eines von drei Höchstgerichten in Österreich.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | für die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständiges Höchstgericht | ||
Hauptsitz | Wien 1., Freyung 8 | ||
Präsident | Christoph Grabenwarter | ||
Mitarbeiter | 102 nichtrichterliche Mitarbeiter davon 35 verfassungsrechtliche Mitarbeiter (2018) | ||
Haushaltsvolumen | 17 Mio. EUR (2022) | ||
Website | www.vfgh.gv.at |
Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofes werden im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) abschließend geregelt, die Organisation und das Verfahren dagegen nur in ihren Grundzügen. Nach Art. 138 B-VG hat er die Funktion eines Kompetenzgerichtshofs nicht nur bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, sondern auch zwischen ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten oder dem Verwaltungsgerichtshof sowie zwischen dem Verfassungsgerichtshof selbst und allen anderen Gerichten.
Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) und eine vom Verfassungsgerichtshof auf seiner Grundlage erlassene Geschäftsordnung. Der VfGH gilt als ältestes für die Normenkontrolle ermächtigtes Verfassungsgericht der Welt.