Großherzogtum Niederrhein
Das Großherzogtum Niederrhein war bis 1822 eine von zunächst zehn Provinzen (1822: 9, 1824: 8, 1850: 9, 1866/8: 12, 1878: 13), in die der Staat Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 eingeteilt wurde. Durch Fusion mit der benachbarten Provinz Jülich-Kleve-Berg ging sie 1822 in der Rheinprovinz auf. Mit der heute bekannten Region Niederrhein überlagerte sie sich kaum.
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