Provinzialstände (Dänemark)
Die vier Provinzialständeversammlungen (dänisch: Provinsialstænderforsamlinger) des Dänischen Gesamtstaates wurden infolge der Julirevolution von 1830 am 28. Mai 1831 als beratende Körperschaft angeordnet. Bereits im Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 war die Einführung einer landständischen Verfassung verankert gewesen. Der dänische König, der als holsteinischer Herzog zugleich Glied des Deutschen Bundes war, kam dieser Aufforderung schließlich 1831 nach. Es wurde jedoch nicht nur eine Ständeversammlung für das bundesangehörige Holstein (samt Lauenburg), sondern auch je eine für das dänische Reichslehen Schleswig, für Nordjütland und für die dänischen Inseln etabliert. Vorbild waren die preußischen Provinzialstände.
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