Provisorische Regierung der DDR
Die Provisorische Regierung der DDR wurde per Gesetz über die Regierung der DDR (beschlossen durch die Provisorische Volkskammer) am 7. Oktober 1949 gebildet. Sie bestand bis zum 7. November 1950, danach wurde der Ministerrat die Regierung der DDR.
Laut dem Gesetz galten als Mitglieder der Regierung: Der Ministerpräsident, seine 3 Stellvertreter und die 14 Fachminister. (bzw. 15 nach der Erhebung des Ressorts Staatssicherheit durch das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950 zu einem Ministerium)
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