Prozess Generäle in Südosteuropa

Der Prozess Generäle in Südosteuropa, auch als Geiselmord-Prozess, in Amerika als Hostages Trial bekannt, war das siebte von insgesamt zwölf Nachfolgeverfahren der Nürnberger Prozesse; er fand 1947/1948 statt. Zentraler Anklagepunkt in Nürnberg war die Verantwortung der Generäle für die Tötung tausender jugoslawischer und griechischer Zivilisten. Zwölf Generalfeldmarschälle und Generale der Wehrmacht wurden wegen Kriegsverbrechen in den besetzten Ländern Jugoslawien, Albanien und Griechenland angeklagt. Der Angeklagte Franz Böhme nahm sich noch vor dem Beginn der mündlichen Verhandlungen das Leben, der Hauptangeklagte Generalfeldmarschall Maximilian von Weichs schied wegen Krankheit aus dem Prozess aus. Zwei der verbliebenen zehn Angeklagten wurden freigesprochen, acht wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und lebenslang verurteilt. Das Gericht bezeichnete Geiselerschießungen zwar als barbarische, aber zulässige Repressalie nach dem Kriegsvölkergewohnheitsrecht, stufte die von deutschen Truppen verübten Hinrichtungen von Geiseln in den besetzten Gebieten wegen ihrer exzessiven Züge aber eindeutig als Kriegsverbrechen ein.

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