Rückdeckungsversicherung

Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Unternehmen zur Finanzierung einer dem Arbeitnehmer erteilten Pensionszusage („unmittelbare Versorgungszusage“) bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließt. Sie dient vornehmlich der Auslagerung der Risiken der mit der Pensionsverpflichtung eingegangenen Risiken. Finanzierung und Leistungen aus Rückdeckungsversicherungen gehören zum System der betrieblichen Altersversorgung.

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