Rückfahrscheinwerfer

Der Rückfahrscheinwerfer (in der Schweiz Rückfahrlicht) gilt als lichttechnische Einrichtung eines Fahrzeuges.

In Deutschland ist es nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“

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