Rüstungsbereich

Der Rüstungsbereich () war neben der Territorialen Wehrverwaltung ein Teil der Bundeswehrverwaltung gem. Artikel 87b Grundgesetz und damit einer der beiden zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr.

Bei der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde die Bundeswehrverwaltung in die drei neuen zivilen Organisationsbereiche Personal (P), Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) gegliedert. Die Aufgaben des Rüstungsbereichs gingen auf den Bereich AIN mit der Bundesoberbehörde Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) über.

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