Bundesbehörde (Deutschland)

Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes. Sie nehmen Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahr. Zu den Bundesbehörden zählen die nicht rechtsfähigen Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie voll-, teil- oder nichtrechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen der mittelbaren Staatsverwaltung. Einige sogenannte Bundesanstalten sind, entgegen ihrem Namen, keine Anstalten des öffentlichen Rechts (siehe Bundesanstalt). Keine Bundesbehörden sind die militärischen Dienststellen der Streitkräfte. Sie nehmen keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und fallen daher nicht unter den Behördenbegriff.

Bundesbehörden lassen sich nach ihrer hierarchischen Stellung wie folgt einteilen:

  • Oberste Bundesbehörden
  • Bundesoberbehörden (auch Obere Bundesbehörden genannt)
  • Bundesmittelbehörden
  • Bundesunterbehörden (auch Ortsbehörden genannt)
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