R- und S-Sätze
Die R- und S-Sätze („Risiko- und Sicherheitssätze“, englisch risk and safety) waren kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen, also Elementen und Verbindungen sowie daraus hergestellten gefährlichen Zubereitungen. Sie waren zusammen mit den Gefahrenbezeichnungen und den jeweils dazugehörenden Gefahrensymbolen die wichtigsten Hilfsmittel für die innerhalb der EU vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG.
Die R-Sätze waren der Ausgangspunkt bei der Einstufung eines gefährlichen Stoffes. Lagen diese fest, so ergaben sich daraus sowohl die hierzu erforderlichen Gefahrenbezeichnungen mit Gefahrensymbolen als auch die nötigen S-Sätze.
Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ersetzt diese Gefahrstoffkennzeichnung. Für Stoffe ist die GHS-Kennzeichnung seit dem 1. Dezember 2012 obligatorisch, für Gemische (zuvor „Zubereitungen“ genannt) seit dem 1. Juni 2015. Restbestände von Gemischen, die noch mit R- und S-Sätzen gekennzeichnet waren, konnten bis zum 31. Mai 2017 abverkauft werden. Nach GHS eingestufte Stoffe und Gemische werden mit GHS-Gefahrenpiktogrammen und H- und P-Sätzen gekennzeichnet.