Racial Profiling
Als Racial Profiling (Engl. für etwa rassenbezogenes Profiling; auch ethnisches Profiling genannt) bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder nationale Herkunft prinzipiell, also von vornherein als verdächtig betrachtet wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person (siehe verdachtsunabhängige Kontrolle). Im Englischen wird der Begriff seit den 1990er-Jahren als politisches Schlagwort verwendet, von einem amerikanischen Bundesrichter wurde er zum ersten Mal 1998 gebraucht.
Racial Profiling wird als diskriminierend und ineffektiv kritisiert und ist beispielsweise im Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten verboten, in Israel jedoch aus Gründen der Terrorabwehr gang und gäbe. In der Bundesrepublik gibt es keine explizite juristische Regelung. Racial Profiling wird von Kritikern dem institutionellen Rassismus zugeordnet.