Rational Choice (Wahlforschung)

Der Rational-Choice-Ansatz der Wahlverhaltensforschung ist ein Modell zur Erklärung des Wählerverhaltens. Daneben existieren in der Wahlforschung sozialstrukturelle und sozialpsychologische Ansätze.

Der Rational-Choice-Ansatz geht von einer rationalen Entscheidung des Wählers aus. Als rational gilt eine Wahlentscheidung dann, wenn sich der Wähler von ihr angesichts der von ihm wahrgenommenen gegebenen Umstände und im Lichte seiner eigenen Präferenzen die bestmöglichen erreichbaren Folgen erwartet.

Bekanntester Vertreter dieses Ansatzes ist Anthony Downs mit seiner 1957 veröffentlichten ökonomischen Theorie der Demokratie (original: An Economic Theory of Democracy). Downs zufolge verfolgt der rationale Wähler nur seine eigenen Interessen (Eigennutz-Axiom).

Damit der Wähler entscheiden kann, von welchen Kandidaten bzw. von welcher Partei er den größten Nutzen (bzw. den geringsten Schaden) erwarten kann, braucht er möglichst vollständige Informationen über die zur Wahl stehenden Kandidaten bzw. Parteien, über deren Handeln in der Vergangenheit und mögliches Verhalten in der Zukunft (retrospektives bzw. prospektives Wählen). Um an diese Informationen zu kommen, müsste der Wähler allerdings einen erheblichen Aufwand betreiben. Diesen als Informationskosten bezeichneten Aufwand wird der rationale Wähler jedoch nur auf sich nehmen, wenn der erwartete Nutzen größer als der Aufwand ist. Daher wird sich der rationale Wähler oft mit unvollständigen Informationen begnügen, seine Wahlentscheidung also unter einer gewissen Ungewissheit treffen.

Eine Möglichkeit, diese Ungewissheit zu begrenzen, ist es, einen Teil der Informationskosten auf andere abzuwälzen, d. h. durch die Medien, Interessengruppen oder Parteien aufbereitete Informationen zu nutzen.

Neben den Informationskosten und dem Aufwand für die Wahlentscheidung selbst fallen, wie bei jeder anderen Handlung auch, Opportunitätskosten für den Akt der Stimmabgabe an, d. h. entgangener Nutzen aus möglichen anderen Handlungen, die anstelle des Wählens hätten unternommen werden können (wer wählt, kann z. B. am Wahltag nicht verreisen).

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