Raumbeobachtung
Raumbeobachtung ist Voraussetzung und Grundlage räumlicher Planung. Als laufende Raumbeobachtung wird sie deshalb auf allen Verwaltungsebenen der föderal verfassten Bundesrepublik Deutschland systematisch, regelmäßig und möglichst umfassend betrieben: in Bund, Ländern und Gemeinden. In föderalen Systemen soll einerseits politische Eigenständigkeit der räumlichen Verwaltungseinheiten und soziokulturelle Vielfalt gewahrt und andererseits ökonomische, politische, militärische Integration und Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gefördert werden. Entsprechend ist räumliche Planung mit unterschiedlichsten Querschnittsaufgaben betraut. In der Folge muss sich Raumbeobachtung auf alle raumbedeutsamen Lebensbereiche richten. Sie informiert über
- Struktur und Bewegungen der Bevölkerung,
- Wirtschaft und Arbeitsmarkt,
- Wohnungsversorgung und Infrastruktureinrichtungen,
- natürliche Ressourcen und deren Belastungen.
Die laufende Raumbeobachtung ermittelt und analysiert permanent die regionalen Lebensbedingungen und deren Veränderung mit Hilfe sogenannter Indikatoren aus den Daten der amtlichen Statistik. Dies sind „Anzeiger“ für die in einem weiteren Schritt zu beurteilenden regionalen Lebensbedingungen.