Realverkehrsteuer

Als Realverkehrsteuer wird in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe innerhalb der Verkehrsteuern bezeichnet, welche als Steuerobjekt das Halten oder die Nutzung von Verkehrsmitteln zum Gegenstand hat. Der eher selten verwendete Begriff hat seinen Ursprung im „Realverkehr“, der Realgüter als Handelsobjekt hat.

Pendant ist der „Nominalverkehr“ mit seinen Nominalgütern und der Nominalverkehrsteuer. Heinz Kolms ordnet die Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer den Realverkehrsteuern zu; Börsenumsatzsteuer, Gesellschaftsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer oder Wertpapiersteuer entsprechend den Nominalverkehrsteuern. In Deutschland wird im Steuerrecht, vor allem in der Amtssprache und in der Finanzwissenschaft, traditionell das Fugen-s weggelassen (Körperschaftsteuer, Verbrauchsteuer, Aufwandsteuer); in Österreich und der Schweiz dagegen meist verwendet.

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